Wie funktioniert Founderfruit?

Ablauf eines Kompetenzinvestments
Das Startup findet einen potentiellen Kompetenzinvestor
Ein Startup benötigt die Leistung eines Außenstehenden. Die Gründer präsentieren ihr Startup auf der Plattform Founderfruit.com, um potentielle Kompetenzinvestoren mit einer Projektausschreibung auf ihren Investmentbedarf aufmerksam zu machen.
Alternativ findet das Startup einen Kompetenzinvestor im eigenen Umfeld oder sucht aktiv auf der Plattform Founderfruit.com unter den sich hier präsentierenden Kompetenzinvestoren.
Beide Parteien haben ein Konto auf Founderfruit.com
Um Founderfruits zu prägen, überweisen oder erhalten zu können, benötigen Sie ein Konto auf Founderfruit.com. Die Registrierung ist kostenfrei. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können sich registrieren, um Founderfruits zu erhalten. Startups, die ihre unternehmenseigenen Founderfruits prägen und an Kompetenzinvestoren überweisen wollen, müssen ein Gewerbe angemeldet haben oder freiberuflich tätig sein.
Erfahren Sie mehr unter "Wer kann Founderfruits prägen?"
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Die Vertragspartner konfigurieren Founderfruits für ihr Kompetenzinvestment
Mit Hilfe des Konfigurators erstellt eine Vertragspartei einen angemessenen Vergütungsvorschlag für ihren Kompetenzinvestment-Deal.
Der Vergütungsvorschlag kann via "Angebot senden" im letzten Schritt des Konfigurators an den Vertragspartner gesendet werden.
Via Nachrichten können sich die Vertragspartner über ihre Vergütungsvorstellungen austauschen.
Option: Die Vertragspartner können ihre Vertragsvereinbarungen schriftlich festhalten
Im Rahmen eines Kompetenzinvestments erbringt der Kompetenzinvestor eine Leistung, für die er mit Founderfruits vom Startup vergütet wird. Die Vertragsparteien müssen sich somit auch über den Umfang der zu erbringenden Leistung einig sein.
Wie bei einem herkömmlichen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag können Sie sich mündlich einigen. Sie können den Umfang der zu erbringenden Leistung und andere vertragliche Vereinbarungen aber auch schriftlich feshalten. Hierfür steht Ihnen ein Vertragsformular zur Verfügung.
Die Verwendung des Vertragsformulars ist jedoch kein Muss.
Das Startup prägt unternehmenseigene Founderfruits
Haben sich die Vertragspartner über die Vergütung und den Leistungsumfang ihres Kompetenzinvestments geeinigt, prägt das Startup die zuvor konfigurierten unternehmenseigenen Founderfruits. Beim Startup muss es sich dabei um eine gewerbetreibende oder freiberufliche natürliche oder juristische Person handeln, damit es unternehmenseigene Founderfruits prägen darf.
Erfahren Sie mehr unter "Wer kann Founderfruits prägen?"
Zum Zeitpunkt des Prägens muss das emittierende Startup lediglich den garantierten Mindestwert der Founderfruits aufbringen. Der garantierte Mindestwert beträgt 10 € je Coin. Dieser Betrag wird vom Bankkonto des ausgebenden Unternehmens (Emittenten) eingezogen und bis zum Zeitpunkt des Einlösens der Coins vom Plattformbetreiber verwahrt.
Die geprägten Founderfruits erscheinen im Dashboard des Startups, sobald deren Mindestwert beim Plattformbetreiber von Founderfruit.com eingegangen ist.
Dem Emittenten wird beim Prägen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,- € in Rechnung gestellt.
Das Startup überweist die geprägten Founderfruits
Der Kompetenzinvestor erbringt seine Leistung und erhält als Gegenleistung die vereinbarten Founderfruits des Startups. Das Startup löst hierfür eine Überweisung der geprägten Founderfruits im Dashboard aus.
Der Kompetenzinvestor erhält die überwiesenen Founderfruits im Dashboard seines Kontos.
Reporting: Das Startup hält den Kompetenzinvestor über die Entwicklung der Geschäfte auf dem Laufenden
Der Emittent ist verpflichtet, den Besitzer der von ihm ausgegebenen Coins im Rahmen eines kurzen vierteljährlichen Reports über die Umsatzentwicklung des Unternehmens zu informieren. Welche Informationen ein Report enthalten muss, entnehmen Sie dem Regelwerk.
Das Startup hat den Report regelmäßig bis spätestens nachfolgender Daten dem Besitzer seiner Coins über die Plattform Founderfruit.com zugänglich zu machen:
- Report 1 des Jahres: 10.05. des laufenden Jahres
- Report 2 des Jahres: 10.08. des laufenden Jahres
- Report 3 des Jahres: 10.11. des laufenden Jahres
- Report 4 des Jahres: 10.02. des Folgejahres
Wertbestimmung & Wertentwicklung der Founderfruits
Die Wertentwicklung eines Founderfruits ist abhängig vom Jahresumsatz des emittierenden Startups.
Beim Prägen der Coins bestimmt der Emittent den Umsatzanteil, den ein einzelner Coin verbrieft. Der Wert eines Coins entspricht immer diesem Prozentsatz vom aktuellen Jahresumsatz. Bei ausbleibendem Umsatz wird der garantierte Mindestwert in Höhe von 10 € je Coin jedoch nicht unterschritten.
Aus der Bestimmung des Umsatzanteils ergibt sich die Umsatzschwelle. Sie determiniert den Umsatz, ab dem der Wert der Coins über den Mindestwert zu steigen beginnt. Übertrifft der Jahresumsatz des Startups diese Umsatzschwelle, übersteigt der Wert der Coins den Mindestwert in gleichem Verhältnis, wie der aktuelle Jahresumsatz die festgelegte Umsatzschwelle übersteigt.
Der Wert der Founderfruits wird immer zum 10.08. eines Jahres neu bestimmt.
Für den Wert der Founderfruits ist immer der Jahresumsatz des zum 31.07 des gleichen Jahres zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres maßgeblich. Der Wert der Founderfruits bleibt dann für ein Jahr bis zum 10.08 des Folgejahres unverändert.
Der Emittent muss beim Prägen seiner Founderfruits den Beginn seines Wirtschaftsjahres angeben. In der Regel entspricht dieses dem Kalenderjahr. Nur in Ausnahmefällen weicht das Wirtschaftsjahr eines Unternehmens vom Kalenderjahr ab.
Der Jahresumsatz muss vom emittierenden Startup regelmäßig bis zum 31.07. eines Jahres gemeldet und anhand der Jahresumsatzsteuererklärung oder ersatzweise der Einkommenssteuererklärung gegenüber Founderfruit.com belegt werden. Darüber hinaus ist im Nachgang der entsprechende Steuerbescheid durch das Finanzamt einzureichen.
Detailinformationen und Formel zur Wertbestimmung
Welche Dokumente muss ich zum Nachweis meines Jahresumsatzes einreichen?
Einlösen der Coins innerhalb des Einlösezeitraums zwischen FEZ und SEZ
Beim Prägen der Founderfruits wird ein Frühestmöglicher Einlösezeitpunkt (FEZ) und ein Spätestmöglicher Einlösezeitpunkt (SEZ) definiert.
Besitzer von Founderfruits können ihre Coins innerhalb des Einlösezeitraums zwischen FEZ und SEZ jederzeit zu ihrem aktuellen Gegenwert in Euro einlösen. Davor ist lediglich der Eintausch zum garantierten Mindestwert in Höhe von 10,- € je Coin möglich.
Da der Wert der Founderfruits immer zum 10.08. eines Jahres neu bestimmt wird, kann er abhängig von der Entwicklung des Jahresumsatzes des Emittenten innerhalb des Einlösezeitraums steigen oder fallen. Ab dem Spätestmöglichen Einlösezeitpunkt verändert sich der Wert nicht mehr. Hält der Besitzer seine Coins bis zu diesem Zeitpunkt, werden die Founderfruits automatisch eingelöst.
Die Stückelung in Coins ermöglicht dem Investor, seine Founderfruits zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Einlösezeitraums einzulösen. So kann er einen Teil der Founderfruits schon früh einlösen und mit den restlichen Coins auf einen weiteren Umsatzanstieg des Startups setzen.
Beim Einlösen wird die Differenz zwischen dem bereits geleisteten Mindestwert und dem tatsächlichen Wert der Coins vom Bankkonto des emittierenden Startups eingezogen. Der entsprechende Euro-Betrag wird dem Besitzer der Coins abzüglich einer Transaktionsgebühr in Höhe von 5 % zur Auszahlung bereitgestellt.
Option: Vorzeitiges Eintauschen zum Mindestwert oder Verkauf der Coins auf der Börse
Eintausch zum garantierten Mindestwert von 10 € je Coin.
Founderfruits können erst ab Beginn des vereinbarten Einlösezeitraums beim emittierenden Startup zu ihrem aktuellen Gegenwert in Euro eingelöst werden. Vor dem Frühestmöglichen Einlösezeitpunkt (FEZ) ist allerdings jederzeit ein Eintauschen der Coins gegen den garantierten Mindestwert in Höhe von 10 € je Coin möglich. Die Auszahlung erfolgt auch in diesem Fall unter Abzug einer Transaktionsgebühr in Höhe von 5 %.
Weiterverkauf der Founderfruits über die plattformeigene Börse von Founderfruit.com
Schon bald werden Kompetenzinvestoren ihre Founderfruits jederzeit auf einer Börse an Dritte weiterverkaufen können. Bei einer vielversprechenden Entwicklung des Startups lässt sich somit schon weit vor Beginn des Einlösezeitraums ein Preis erzielen, der die positiven Erwartungen berücksichtigt und den Mindestwert der Coins übersteigt.
Beim Verkauf der Founderfruits geht das Recht auf regelmäßige Reports auf den Käufer über. Transaktionsgebühren fallen beim Verkauf über die Börse nicht an.
